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Lese-Rechtschreib-Störung (LRS)

Der Begriff der Lese-Rechtschreib-Störung (LRS) wird häufig synonym verwendet mit dem älteren Begriff Legasthenie. In anderen Sprachräumen spricht man auch von Dyslexie oder Dysgraphie. Die Lese-Rechtschreibstörung ist eine spezifische Schwäche beim Erlernen des Lesens und oder der Rechtschreibung, die nicht durch Intelligenzminderung oder falsche Beschulung erklärt werden kann. Es handelt sich somit um eine Störung im Bereich des Spracherwerbs, bei der bestimmte Komponenten bzw. Teilleistungen der Sprachverarbeitung betroffen sind.
 
Von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde die LRS entsprechend den diagnostischen Leitlinien der kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis als umschriebene Entwicklungstörung schulischer Fertigkeiten in den Klassifikationskatalog für psychische und Verhaltensstörungen aufgenommen. (ICD 10. )

 

Symptome

 

Im Vorschulalter
Bereits im Vorschulalter ist es möglich sogenannte „Risikokinder“ für eine LRS zu erkennen und diese entsprechend zu fördern. Hierzu gehören insbesondere Kinder mit einer phonologischen Störung, die auffallen durch das Vertauschen von Buchstaben und Silben. Aber auch Kinder, die Schwierigkeiten haben beim Erkennen von Reimen, Silben oder Anlauten; Kinder mit einem eingeschränkten Sprachverständnis; Kinder mit Hörstörungen.

Im ersten und zweiten Schuljahr
In den ersten beiden Schuljahren wird der Grundstein für die gesamte schulische Entwicklung gesetzt, denn das Lesen und Schreiben ist die Grundlage für alle weiteren Fächer.  Auffälligkeiten können hier bei sein:

Beim Lesenlernen:

  • es fällt schwer zwei oder mehr Buchstaben zusammen zu lesen und zu verbinden (Lautsynthese)
  • es gelingt nicht, Wörter in Silben aufzuteilen
  • Wörter werden nicht zu Sätzen zusammengeführt
  • der Sinn des Gelesenen wird nicht verstanden
  • das Lesen geht insgesamt sehr langsam und stockend

Beim Schreibenlernen:
•    ähnlich klingende Buchstaben werden verwechselt z.B. u und o, t und k, b und d
•    ähnlich aussehende Buchstaben werden verwechselt, z.B. q und p, b un d, m und n
•    die Umsetzung vom Gehörten ins Geschriebene gelingt nicht
•    Buchstaben werden ausgelassen oder hinzugefügt
•    es entstehen sogenannte Wortruninen
•    eigene Fehler werden nicht gefunden
•    die Fehlerquote bei ungeübten Diktaten und auch beim Abschreiben liegt sehr hoch
Im dritten und vierten Schuljahr
Durch verlangsamtes und fehlerhaftes Lesen machen sich Leistungsdefizite auch in anderen Fächern bemerkbar. Das Erlernen von orthographischen Regeln ist erschwert. Auch durch häufiges Übern gibt es wenig Fortschritte und Versagensängste treten in den Vordergrund.
 
Diagnostik
Die Befunderhebung erfolgt bei uns aufgrund eines ausführlichen Anamnesegesprächs mit den Eltern und dem Kind. Für die Testung benutzen wir standardisierte Testverfahren und Screenings zur Einschätzung der Teilleistungsbereiche wie auditive Verarbeitung und phonologische Bewusstheit. Ebenso wird eine Schriftsprachprobe hinzugezogen.
 
Die Ergebnisse werden mit den Eltern besprochen und wir entwickeln einen individuellen Therapieplan.

Therapie
Die Therapie findet in der Regel ein- bis zweimal wöchentlich statt. Wir streben immer eine Intervalltherapie an, d.h. dass nach einem Therapieabschnitt, in dem ein bestimmtes zuvor abgesprochenes Ziel erreicht wird,  eine Therapiepause von 3-6 Monaten festgelegt wird.


Im Vordergrund steht die Motivation des Kindes. Wir wollen die Freude am Schreiben- und Lesenlernen anregen, ebenso gehören die allgemeine Kommunikation und das freie Erzählen mit dazu. Entsprechend ist die Wahl von Material und Methode an den Interessen des Kindes orientiert.

Die Therapie beinhaltet je nach festgelegtem Therapieziel

  • Ein Lesetraining, z.B. Lesen mit Fingerzeichen (RABANUS-Methode)
  • Silbentraining, d.h. wir tanzen und schwingen die Silben (Reutter-Lier)
  • Übungen zu den verschiedenen Bereichen der phonologischen Bewusstheit, d.h. Laute heraushören und unterscheiden können, Silben und Laute vertauschen können, Unsinnswörter lesen, Schüttelreime bilden und verstehen
  • Übungen zur Verbesserung der Hörmerkfähigkeit
  • Lernen, Fehler zu erkennen
  • Elternberatung
  • Evtl. ein Besuch in der Schule bzw. ein Austausch mit dem Lehrer/der Lehrerin

Lese-Rechtschreib-Störung in der Schule
Erkundigen sie sich nach Fördermaßnahmen in der Schule.


Laut Erlaß des Minsteriums für Schule und Weiterbildung hat jeder Schüler bis einschließlich der 10. Klasse ein Anrecht auf schulische Förderung. Sollten die schulischen Maßnahmen nicht ausreichen, muß auf außerschulische Maßnahmen ausgewichen werden, z.B. über den schulpsychologischen Dienst oder eine logopädische Behandlung.

Nach dem Gesetz der Eingliederungshilfe hat jeder, der von einer Behinderung körperlicher geistiger oder seelischer Natur bedroht ist, ein anrecht auf Unterstützung durch Fördermaßnahmen. Anträge hierzu gibt es beim Jugendamt.

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Kontakt

Gartenstraße 5  
56759 Kaisersesch

 

Tel. (02653) 910 520
Fax. (02653) 910 522

 

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